Kosten

Sitzungsdauer: 50 Minuten

Die Sitzung dauert insgesamt ca. 50 Minuten bestehend aus Vorgespräch, Untersuchung,
Behandlung, Nachgespräch und Hausaufgaben / Übungen, um jene Gewebeschichten frei zu halten, welche
meinerseits mobilisiert werden. Sie wären also ein knappe Stunde bei mir.

Kosten: 90€

Vor der Behandlung wird ein Behandlungsvertrag zwischen Therapeut und Patient geschlossen.

In diesem wird schriftlich über die Höhe der Kosten (90,- € je Sitzung) informiert.

Sie dürfen zwischen den beiden folgenden Rechnungsoptionen wählen:

  • Rechnung per Email (gratis & passwortgeschützt)  
  • Rechnung per Post (1,- € Aufpreis)

Kostenerstattung

Bitte denken Sie an Ihre ärztliche Verordnung für die Osteopathie (egal ob gesetzlich oder privat versichert!), damit Sie mit einer anteiligen oder vollständigen Kostenerstattung rechnen können !!!

Vor der Behandlung wird ein Behandlungsvertrag zwischen Osteopath und Patient
geschlossen. In diesem wird nochmals schriftlich über die Höhe der Kosten (90,- €) je Sitzung informiert.

Die Höhe der Erstattung wie auch die Menge der potentiellen Behandlungen pro
Kalenderjahr ist von Krankenversicherung zu Krankenversicherung unterschiedlich. Es hängt
letztendlich davon ab, welcher Krankenversicherung Sie angehören. Bitte erkundigen Sie sich
vorab bei Ihrer Versicherung. Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012
erstatten mittlerweile auch über 100 gesetzliche Krankenkassen (GKV) anteilig die Kosten für
Osteopathiebehandlungen. Zu welchen Bedingungen finden Sie auf folgender Krankenkassenliste.

WICHTIG ! … Bitte denken Sie an Ihre ärztliche Verordnung für die Osteopathie
(egal ob gesetzlich oder privat versichert!), damit Sie mit einer anteiligen oder vollständigen
Kostenerstattung rechnen können !!!

Sie dürfen entscheiden, auf welchem Weg Sie Ihre Rechnung erhalten möchten. Zur Wahl stehen:

  • per Email (passwortgeschützt & ohne weitere Kosten für Sie)
  • per Post (1,- € Aufpreis)

Eine Begleichung der Rechnung erfolgt ausschließlich per Überweisung.

Nach Erhalt der Rechnung können Sie diese bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.

Bitte erkundigen Sie sich vorab, welche Möglichkeiten der Rechnungsübermittlung Ihnen seitens
Ihrer Krankenversicherung angeboten werden.